Allgemeine Auftragsbedingungen und ergänzende Leistungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die Movendus Consulting GmbH, Eugen-Zeyher Str.1, 75382 Althengstett (Amtsgericht Stuttgart HRB 775366) – im Folgenden „Auftragnehmer“ – und Sie – im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.

2. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sowie aus den in den weiteren Vertragsunterlagen (wie Angebot, Produktbeschreibungen, Auftrags- und Bestellbestätigungen) getroffenen Regelungen. Diese regeln die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber. Rechts- und Steuer-beratungsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Rechte und Pflichten aus einem zwischen den Vertragsparteien geschlossenem Vertrag bestehen ausschließlich zwischen den Vertragsparteien.

2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3 Diese AGB gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen (Auftraggeber). Sämtliche Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss Unternehmer in diesem Sinne zu sein und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen (Neben-) Tätigkeit die Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

2.4 Beabsichtigt der Auftragnehmer Änderungen der rechtlichen Bedingungen, der Produktbeschreibungen oder Preiserhöhungen vorzunehmen, so werden die Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen werden zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unter den nachfolgenden Voraussetzungen der Ziffern a) bis c) Vertragsbestandteil:

  1. a) Der Auftragnehmer ist zu einseitigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen, Produktbeschreibungen und Preise zugunsten des Auftraggebers berechtigt.
  2. b) Dem Auftraggeber steht bei Preiserhöhungen, Änderungen der rechtlichen Bedingungen zu seinen Ungunsten das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Auf das Kündigungsrecht wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

c) Unabhängig von diesen Regelungen ist der Auftragnehmer für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Anpassung hat der Auftraggeber kein Kündigungsrecht.

3. Leistungen und Produkte

3.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung und Unternehmensrisikofrüherkennung. Die ausschließlich auf Beratung ausgerichteten Leistungen werden in Form von Monitoring, Coachings, Trainings, Schulungen, Beratungsleistungen u.a. erbracht. Diese sind entweder individuell auf den Auftraggeber und dessen Bedürfnisse zugeschnitten oder vermitteln allgemein die benötigten Techniken und Tools zur Umsetzung von individuellen Unternehmenszielen.

3.2 Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers werden mittels digitaler Medien (Audio, Video, Grafik, Text, Animation, Fotografie u.a.) und/oder vor Ort des Auftragnehmers erbracht. Der Inhalt der Beratungsleistung wird unter Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB durch den Auftragnehmer erbracht.

3.3 Sämtliche Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer nicht einen konkreten Erfolg der gebuchten Leistung. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die gutachterlichen Stellungnahmen durch die BVSV Sachverständigengesellschaft mbH, in Form von RiskChecks und Empfehlungen des Auftragnehmers anhand von Erfahrungswerten bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese selbst beauftragen, d.h. das Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen den Auftraggebern und diesem Personenkreis zustande. Dem Auftraggeber steht es frei, sich vom Auftragnehmer geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten.

a) Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der Auftragnehmer keine rechtsberatenden, steuerberatenden Tätigkeiten oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

3.5 Soweit die Beratungsleistungen auf Materialien und /oder Methoden von Produkten Dritter (Social Media Plattformen) aufbauen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen bestimmten Leistungserfolg.

3.6 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hinzuprüfen. Falls der Auftragnehmer jedoch erkennt. Dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

3.7 Im Übrigen ergibt sich der Leistungsinhalt aus dem jeweiligen Angebot und/oder der Produktbeschreibung, die der Auftragsbestätigung beiliegt.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die gebuchte Leistung ihn nach bestem Wissen unterstützt, seiner Mitarbeit und -wirkung bedarf und die Verantwortung für den Erfolg der erbrachten Leistung in jedem Fall beim Auftraggeber liegt.

  1. a) Es besteht Einigkeit dahingehend, dass die Erbringung einer Dienstleistung durch den Auftragnehmer geschuldet ist und keine Haftung für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch nicht ausreichendes Briefing / nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen, begründet.

4.2 Der Auftraggeber hat dem Auftraggeber alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erläutern, welche Informationen, Daten und Unterlagen benötigt werden.

4.3 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.

5. Vertragsschluss

5.1 Die auf den Webseiten des Auftragnehmers und in dessen sonstigen Internetauftritten sowie Werbeanzeigen etc. enthaltenen Angebote für Beratungsleistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot für einen Vertragsabschluss dar.

5.2 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt fernmündlich oder schriftlich zustande.

  1. a) Fernmündlich kommt ein Vertragsabschluss zustande, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber übereinstimmende Willenserklärungen (z.B. in einem kostenfreien Strategiegespräch) abgegeben haben und Einigung über den Inhalt der Beratungsleistung sowie das zu zahlende Entgelt besteht. Der Auftraggeber stimmt einer Aufzeichnung des (Video-) Calls mit ihm zum Zwecke der Dokumentation und des Nachweises ausdrücklich zu.

5.3 Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer ist die verbindliche Bestellung der Beratungsleistung angenommen und ein Vertrag zu Stande gekommen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber zahlt die vereinbarten Entgelte zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe.

6.2 Mit der Anmeldebestätigung erhält der Auftraggeber die Rechnung als PDF-Datei an die mitgeteilte E-Mail-Adresse.

6.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto sofort nach Rechnungseingang im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine anderslautende Vereinbarung schriftlich geschlossen.

6.4 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

7. Widerruf -Rücktritt / Stornierung

7.1 Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer (siehe Ziffer 2.3. AGB), so dass Verträge mit diesen, auch wenn sie ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, nicht widerrufen werden können.

7.2 Eine Stornierung einer beauftragten Beratungsleistung ist nicht möglich. Der volle Rechnungsbetrag ist auch bei Nichtteilnahme fällig. Arbeitsunfähigkeit, Krankheit etc. liegen im Risikobereich des Auftraggebers und entbinden ihn nicht von der Zahlungspflicht. Es steht dem Auftraggeber frei, jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

7.3 Bei Absage einer Beratungsleistung durch den Auftragnehmer werden bereits gezahlte Beratungsleistungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz etc. sind jedoch ausgeschlossen.

8. Mängelhaftung

8.1 Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal ein Jahr seit Erbringung der Leistung.

9. Haftung für Pflichtverletzungen

9.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer auf Schadenersatz unbeschränkt.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Auftragnehmer durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Auftragnehmer eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9.4 Sämtliche notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Hard- und Software, Telekommunikationseinrichtungen und Internetprovider) für die Nutzung der Beratungsleistungen sind von dem Auftraggeber auf eigene Kosten bereitzustellen.

 

10. Höhere Gewalt

Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die die Leistungen vom Auftragnehmer erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens drei Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Strom- und Internetausfälle sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

 

11. Vertraulichkeit

11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

11.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, geheim zu haltende Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff. AktG, sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

11.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt,

  1. a) soweit diese der informierten Vertragspartei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,
  2. b) oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Vertragspartei bekannt oder allgemein zugänglich werden,
  3. c) oder im Wesentlichen Informationen entsprechen, die der informierten Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden,
  4. d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
  5. e) oder seit der Beendigung des Vertrages zwei Jahre verstrichen sind.

11.5 Die Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 3 besteht nach Beendigung des Vertrages fünf Jahre fort.

 

12. Vertragslaufzeit / Kündigung / Folgen der Vertragsbeendigung

12.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

a) Die Laufzeit von Verträgen mit einer nach Jahren bemessenen Vergütung beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass der Vertrag von den Parteien nicht gekündigt wird, jeweils um eine Vertragsperiode. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist zum Ende der Vertragsperiode möglich. Die Kündigung kann über den dafür im Mitgliederbereich vorgesehenen Button im Benutzerkonto des Kunden oder in Textform erfolgen.

b) Sofern die Kündigung in Textform erfolgt, ist für den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer maßgeblich.

c) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung wird der Auftragnehmer alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien soweit archiviert – nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten.

d) Im Falle der Kündigung wird der Auftragnehmer alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien soweit archiviert – nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Auftraggeber zur Abholung bereitstellen. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Bereitstellung die Dokumente, Unterlagen und Kopien abholen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese zu vernichten.

e) Anschließend wird der Auftragnehmer alle gespeicherten Stammdaten des Auftraggebers sowie die personen-bezogenen Daten der Arbeitnehmer und sonstige vertrauliche Informationen des Auftraggebers löschen.

 

13. Urheberrecht

13.1 Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei dem Auftragnehmer.

a) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte und Services. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

b) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt.

c) Mit Nutzung unserer Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

13.2 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die im Rahmen der Beratung angebotenen Inhalte für seine Zwecke zu verwenden, sich auszudrucken oder als Datei zu speichern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Inhalte – auch nicht auszugsweise – im Internet, in Intranets und in Extranets Dritten zur Verwendung zur Verfügung zu stellen. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Inhalte werden ausdrücklich ausgeschlossen.

13.3 Im Falle einer Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe je Verstoß in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet notwendigerweise Informationen über bestimmte oder bestimmbare Personen (die „betroffenen Personen“), die der Auftraggeber und/oder die Beteiligten des Auftragnehmers direkt oder indirekt übermittelt haben. Die Bedingungen und Modalitäten dieser Verarbeitung, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind der folgenden Internetseite https://www.alphafaktor.de/datenschutz/ zu entnehmen.

14.1 Der Auftraggeber versichert, die gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftragnehmer von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an den Auftragnehmer allein verantwortlich.

 

15. Sonstige Bedingungen

15.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Stuttgart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15.2 Für die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.3 Abweichende Regelungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

15.4 Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahekommt.

 

Vertragsrelevante Unterlagen unserer Kooperationspartner

Wir, die ALPHAFAKTOR sind Konzeptgestalter, welche gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern und Drittleistern die Dienstleistung des ALPHAFAKTOR-Konzeptes erfüllt. Die Vertragsbedingungen und Dienstleistungen unserer Kooperationspartnern haben wir hier gebündelt hinterlegt.

 

AGB – Stand: 11.11.2022